Schwangerschaft

Betreuung in der Schwangerschaft

Hebammenordination


Jederzeit während der Schwangerschaft nach Vereinbarung möglich. Im Rahmen der Hebammenordination besteht die Möglichkeit offene Fragen zu klären oder über Unsicherheiten zu sprechen. Jedes persönliche Anliegen soll hier Platz finden.


Ab 1.1.2023 besteht die Möglichkeit einer Inanspruchnahme in der Schwangerschaft ab der 32. SSW - diese wird von der Krankenkasse übernommen.

Schwangerenvorsorge


Zusätzlich zur Betreuung durch den/die Gynäkologen/-in. Bei geplanter ambulanter Geburt werden zwei Vorsorgetermine von der Krankenkasse übernommen. Kontrolle von Wachstum und Entwicklung des Kindes, Wohlbefinden der Mutter und (bei Bedarf) Erhebung eines vaginalen Tastbefundes.


Ab 1.1.2023 besteht die Möglichkeit einer Inanspruchnahme in der Schwangerschaft ab der 32. SSW - diese wird von der Krankenkasse übernommen.



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